Sinn und Zweck

– Informationen zur Einrichtung “Verein Freiwillige Feuerwehr” –

Oft wird der Feuerwehrverein mit der “aktiven Wehr” der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr verwechselt. Nimmt man es genau, besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern oft aus zwei Teilen. Und dennoch gehören beide Teile zusammen. Ist fast wie eine Ehe. Was uns von anderen Vereinen unterscheidet können Sie hier lesen.
Einerseits ist die Freiwillige Feuerwehr als so genannte „gemeindliche“ Feuerwehr als Organ der Gemeinde tätig und andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.
Der örtliche Feuerwehrverein ist in der Regel ein eingetragener Verein und gemeinnützig anerkannt. Er hat, wie andere Vereine auch, eine von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandschaft und Mitglieder.
Der Verein stellt auch den Großteil der aktiven Mannschaft der aktiven Wehr.
Der Feuerwehrverein könnte zudem auch als „Förderverein“ der aktiven Wehr bezeichnet werden.
Er fördert die Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen durch Veranstaltungen und Aktivitäten unterschiedlicher Art. Gesellschaftlich steht er für die wichtige Bindung von “Jung und Alt” und erfüllt somit eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit.
Viele Feuerwehrvereine unterstützen die Kommunen beim Fahrzeugkauf oder beim Gerätehausbau durch (zum Beispiel Eigenleistung), über die Pflichtaufgabe gegenüber ihrer Gemeinde, hinaus.
Viele Feuerwehrvereine widmen sich der Brandschutzerziehung.
Welcher Verein gibt heute einer Kommune noch Geld???
Von anderen Vereinen müssen sich die Feuerwehren anhören: „Ihr bekommt alles von der Gemeinde finanziert“, was sich bei genauerer Betrachtung als falsch herausstellt.
Für die Organisation des Feuerwehrvereins zeigt sich die Vorstandschaft verantwortlich.
In vielen Gemeinden ist der Feuerwehrverein ein wichtiger kultureller Bestandteil des Ortslebens.
Neben geselligen Tätigkeiten und der Verbindung zur Bevölkrung finanziert der Feuerwehrverein durch, z.B. Veranstaltungserlöse auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen für die aktive Wehr, welche von den Kommunen nicht getätigt werden würden.

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