Monatsübung Januar 2020
Manchmal sieht man Privat PKW mit dem Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ durch den Ort fahren. Wenn dem so ist sind die Kameraden in ihrem Privatfahrzeug auf dem Weg ins Feuerwehrhaus zu einem Einsatz. Theoretisch dürfen die Kameraden von den Vorschriften der STVO abweichen und Sonderrechte nutzen. Doch da man nicht als Feuerwehr zu erkennen ist, und weder Blaulicht oder Martinshorn nutzt, muss man die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Einmal im Jahr findet bei uns eine Übung zum Thema Unfallverhütung sowie Rechte und Pflichten statt. Dies wurde in der Januarübung behandelt.